Brightwell GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle ge-schlossenen Verträge zwischen der
Brightwell Dispensers GmbH
Rhönstraße 2
64646 Heppenheim
Geschäftsführer: Stephen Woolmer
Name des Registergerichts und Registernummer: Amtsgericht Darmstadt HRB 95851
und dem Unternehmer (nachfolgend: Kunde).
Die AGB finden keine Anwendung auf den Rechtsverkehr mit Verbrauchern.
2) Alle zwischen dem Kunden und der Brightwell Dispensers GmbH im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB und der schriftlichen Auftragsbestätigung mit Annahmeerklärung.
3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn die Brightwell Dispensers GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
Brightwell Dispensers GmbH fordert den Kunden in Textform auf, ein Angebot abzuge-ben. Mit der Aufforderung verbunden sind die Beschreibungen der von Kunden angefrag-ten Waren und Leistungen sowie die zugehörigen Preise. An die Leistungsbeschreibung und die Preise hält sich Brightwell Dispensers GmbH 30 Tage lang gebunden. Der Kunde gibt auf der Basis der Aufforderung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über den Erwerb der Waren und der angebotenen Leistungen in Textform ab. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, sobald Brightwell Dispensers GmbH das Angebot des Kunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
§ 3 Preise und Zahlung
1) Die vereinbarten Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren- bzw. Leistungsumfang. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung und der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer sowie etwaigen anderen
Gebühren und öffentliche Abgaben sowie Zoll bei Exportlieferung. Die Kosten für die Versendung von Ware werden für Standardwaren berechnet ab dem Lager in Heppen-heim. Für Waren des „Private Label“ gelten die Kosten für die Versendung ab dem Lager von Brightwell Dispensers GmbH in Großbritannien.
2) Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von dreißig Tagen ab Rech-nungsdatum, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Brightwell Dispensers GmbH.
3) Sofern der Brightwell Dispensers GmbH nach Abschluss des Vertrages mit dem Kun-den Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern und durch die die Bezahlung der offenen Forderung der Brightwell Dispensers GmbH aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist diese berechtigt, für die noch ausstehende Leistung aus dem jeweiligen Vertrags-verhältnis eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Brightwell Dispensers GmbH kann darüber hinaus Vorauszahlungen von Neukunden sowie bei hohen Bestellwerten in angemessener Höhe zum Gesamtwert der Bestellung verlangen.
§ 4 Versand /Erfüllungsort/ Gefahrübergang
1) Die Ware wird von der Brightwell Dispensers GmbH durch einen Spediteur, Fracht-führer oder einem zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten an den Kunden auf dessen Kosten versendet. Die Verpackung der Ware sowie die Versandart unter-stehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Brightwell Dispensers GmbH. Die Kosten für die übliche Versendung werden dem Kunden mit Übersendung der Rechnung be-rechnet. Wünscht der Kunde eine besondere Versandart oder Versicherung, hat dies der Kunde in seinem Angebot mitzuteilen. Der Kunde hat dann die dadurch entste-henden Mehrkosten zu tragen.
2) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Brightwell Dispensers GmbH und dem Kunden ist Heppenheim, soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist.
3) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder einem zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferung. Sofern sich der Versand bzw. die Übergabe infolge eines Um-standes verzögert, dessen Ursache beim Kunden liegt, so geht die Gefahr von dem Tag an auf diesen über, an dem die Ware versandbereit ist und die Brightwell Dispensers GmbH dies dem Kunden angezeigt hat.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlun-gen wegen solcher Ansprüche ist nur dann zulässig, soweit die Gegenansprüche des Kunden gegen die Brightwell Dispensers GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1) Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Brightwell Dispensers GmbH gegen den Kunden aus dem zwischen den Vertragspartnern bestehenden Vertragsverhältnis. Hiervon eingeschlos-sen sind sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent.
2) Die von der Brightwell Dispensers GmbH gelieferte/ versendete Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der gesicherten Forderung im Eigentum der Brightwell Dispen-sers GmbH (nachfolgend Vorbehaltsware).
3) Die Brightwell Dispensers GmbH ist bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, ins-besondere bei Zahlungsverzug dazu berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlan-gen.
4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Für den Fall der Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden, vereinbaren die Vertragspartner, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Brightwell Dispensers GmbH erfolgt und diese unmittelbar das Eigentum bzw. das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache bzw. künftiges Eigen-tum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sa-che erwirbt.
5) Sofern die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt wird und eine andere Sache als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde soweit die Hauptsache in seinem Eigentum steht, der Brightwell Dispensers GmbH das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu verbundenen/vermischten Sache.
6) Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
7) Bereits jetzt tritt der Kunde der Brightwell Dispensers GmbH für den Fall der Weiter-veräußerung der Vorbehaltsware sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der Brightwell Dispensers GmbH an der Vor-behaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die Brightwell Dispen-sers GmbH ab. Dies gilt auch für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbe-haltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versi-cherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstö-rung.
8) Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware insbesondere durch Pfändung zugreifen, wird der Kunde diese unverzüglich auf das Eigentum der Brightwell Dispensers GmbH hinweisen. Gleichzeitig hat der Kunde die Brightwell Dispensers GmbH hierüber zu informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen.
§ 7 Gewährleistung
1) Die Gewährleistung beträgt für die Produkte Quantura Q10 und DrainWatch ein Jahr, für alle anderen Produkte zwei Jahre ab Zustellung oder Abnahme, sofern eine Ab-nahme erforderlich ist.
2) Die zugesendete/gelieferte Ware ist unverzüglich nach Zustellung/Ablieferung an den Kunden oder an einen vom Kunden bestimmten Dritten, soweit dies nach ordnungs-mäßigem Geschäftsgang tunlich ist sorgfältig zu untersuchen und der Brightwell Dis-pensers GmbH unverzüglich Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel zeigt. Unter-lässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3) Der Kunde hat auf Verlangen der Brightwell Dispensers GmbH die mangelhafte Ware auf eigene Kosten an diese zu übersenden. Stellt sich heraus, dass die Ware mangel-haft ist, Brightwell Dispensers GmbH dafür einzutreten hat, werden dem Kunden die Kosten einer üblichen Versendung erstattet.
4) Pumpenköpfe von Membranpumpen sowie Quetschschläuche sind Verbrauchsteile. Sie unterliegen einem hohen Verschleiß und sind regelmäßig zu kontrollieren und zu tau-schen. Die Brightwell Dispensers GmbH leistet Gewähr für die Mangelfreiheit dieser Teile, nicht jedoch für eine bestimmte Lebensdauer.
§ 8 Haftung
1) Die Haftung der Brightwell Dispensers GmbH auf Schadensersatz, gleich aus wel-chem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder fal-scher Ware, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §8 eingeschränkt.
2) Die Brightwell Dispensers Gmbh haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswe-sentliche Pflichten sind die Übersendung der Ware und deren Freiheit von Rechts-mängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstaug-lichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Ob-hutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermögli-chen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3) Soweit die Brightwell Dispensers GmbH dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf diejenigen Schäden begrenzt, die der Brightwell Dispensers GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat o-der die diese bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem ersatzfähig, wenn solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Dies gilt nicht, soweit ein Folgeschaden nur deshalb entstanden ist, weil der Kunde Verbrauchsteile (siehe § 7 Nr. 4 der AGB) nicht regelmäßig auf Verschleiß kontrolliert und nicht rechtzeitig ge-tauscht hat.
4) Im Fall einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Brightwell Dispensers GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschä-den auf einen Betrag von 1.000.000,00 € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Um-fang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfül-lungsgehilfen der Brightwell Dispensers GmbH.
6) Soweit die Brightwell Dispensers GmbH dem Kunden technische Auskünfte gibt, be-ratend tätig wird oder Tests zur chemischen Komptabilität durchführt und diese Tätig-keit nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ge-hören, geschieht dies unentgeltlich und unter der Einschränkung dieses § 8.
7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Brightwell Dispen-sers GmbH wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Be-schaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Schutzrechte
1) Die Brightwell Dispensers GmbH steht nach Maßgabe dieses § 9 dafür ein, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Ver-tragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichti-gen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend ge-macht werden.
2) Für den Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Brightwell Dispensers GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Ware derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarte Funktion erfüllt. Gelingt dies der Brightwell Dispensers GmbH innerhalb eines angemessenen Zeitrau-mes nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kauf-preis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterlie-gen den Beschränkungen des § 8.
3) Der Kunde stellt die Brightwell Dispensers GmbH im gleichen Maße wie in § 9 Abs.1 geregelt von der Haftung wegen schuldhafter Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechten Dritter frei, soweit der Kunde die Brightwell Dispensers GmbH mit der Herstellung von Produkten nach eigenen Vorgaben wie „Logo“, bestimmten Form- oder Farbgebungen etc. beauftragt.
§ 10 Urheberrecht
1) Die Brightwell Dispensers GmbH behält sich das Urheberrecht an allen von ihr abge-gebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestell-ten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und anderen Unterlagen vor. Der Kun-de darf diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Brightwell Dispensers GmbH inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nut-zen oder vervielfältigen.
2) Auf Verlangen der Brightwell Dispensers GmbH hat der Kunde die in § 9 Abs. 1 ge-nannten Unterlagen vollständig an die Brightwell Dispensers GmbH zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten bzw. elektronische Daten zu löschen, wenn diese im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb nicht mehr benötigt werden bzw. wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses geführt haben.
§11 Schlussbestimmungen
1) Für das Rechtsverhältnis zwischen Brightwell Dispensers GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) schließen die Parteien aus.
2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Brightwell Dispensers GmbH und dem Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Heppenheim.
3) Sollten einzelne Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Brightwell Dispensers GmbH und dem Kunden einschließlich der AGB von Brightwell Dispen-sers GmbH ganz oder teilweise unwirksam sein, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Bestimmung an deren Stelle zu vereinbaren, welche dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Hinweis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz:
Die Brightwell GmbH speichert Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung.